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Finanzlexikon: mindestreserve

mindestreserve

Die Mindestreserve MR ist ein geldpolitisches Instrument von Notenbanken zur Stabilisierung der Zentralbankgeldnachfrage der Kreditinstitute. Die Mindestreserve gibt dabei die minimale Höhe der Einlagen an, die Geschäftsbanken bei der Zentralbank unterhalten müssen.

Sie leitet sich aus der Mindestreserveverpflichtung der Geschäftsbanken ab und bestimmt sich (im Rahmen der EZB) aus einem proportionalen Anteil an den Sichteinlagen SE, die sie an den Nichtbankensektor ausgestellt haben. Der zugehörige Satz wird Mindestreservesatz rSE genannt. Es gilt .

Die Mindestreserve ist ein Mengenwirksames (liquidätspolitisches) Instrument der Geldpolitik. Sie ermöglicht es der Zentralbank die Geschäftsbanken, durch eine Erhöhung des Mindestreserveverpflichtungen, von ihren Krediten abhängiger zu machen. Die Geschäftsbanken müssen einen bestimmten Prozentsatz der Einlagen ihrer Kunden hinterlegen und sind im Gegenzug auf Zentralbankgelder angewiesen.

Im Rahmen der EZB refinanzieren sich die Kreditinstitute über das Hauptrefinanzierungsinstrument.

Unterhält eine Geschäftsbank bei der Zentralbank einen Betrag, der die Mindestreserve übersteigt, so nennt man den überzähligen Betrag Überschussreserve.

Um Wettbewerbsnachteile gegenüber Banken außerhalb der Euro-Zone auszugleichen, zahlt die EZB für die Mindestreserve Zinsen in Höhe des Leitzinses.

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